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Stadtpolitik

Rat der Stadt Bergneustadt

Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die "Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus". Ihr Bestand ist sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die Landesverfassung garantiert.

Wesentlicher Bestandteil dieser Verfassungsgarantie ist die Selbstverwaltung durch selbstgewählte Organe. Die Verwaltung der Stadt wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.

Diese wird durch den Rat vertreten, der alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich nach der Größe der Kommune. Die Wahlperiode des am 13.09.2020 gewählten Rates begann am 01.11.2020. Die Ratsmitglieder sind Inhaberinnen und Inhaber eines "freien Mandats", d. h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.

Die Tätigkeit im Rat ist ehrenamtlich.

Vorsitzender des Rates der Stadt Bergneustadt: Bürgermeister Matthias Thul

1. Stellv. Bürgermeisterin: Isolde Weiner

2. Stellv. Bürgermeister: Detlef Kämmerer

3. Stellv. Bürgermeister: Hans Helmut Mertens

Vorsitzende der Fraktionen des Rates

  • Reinhard Schulte (CDU)

  • Daniel Grütz (SPD)

  • Christian Hoene (FDP)

  • Axel Krieger (GRÜNE)

  • Jens Holger Pütz (UWG)

  • Mehmet Pektas (FWGB)

Bürgerinformationssystem des Sitzungsdienstes der Stadt Bergneustadt

Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Recherchen oder ist ein Dokument nicht eingepflegt? Bitte geben Sie uns kurz per E-Mail Bescheid:  anja.mattick@bergneustadt.de


Zugang für Ratsmitglieder