Die Schwerbehindertenvertretung ist die besondere Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten im Betrieb beziehungsweise in der Dienststelle. Anders als der Betriebs- oder Personalrat, der Interessenvertretung für alle Beschäftigten ist, vertreten die Vertrauenspersonen ausschließlich die Interessen der Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten. Dabei sind sie nicht nur dem Individualinteresse eines jeden Einzelnen, sondern auch dem Gruppeninteresse der Gesamtheit der Beschäftigten mit Schwerbehinderung im Betrieb oder in der Dienststelle verpflichtet. Sie dürfen auch Menschen (noch) ohne Schwerbehinderung beim Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beraten und unterstützen.
Die Tätigkeitsfelder der SBV sind folgende:
- Den (schwer-)behinderten Menschen beraten
- Den*die Arbeitgeber*in beraten
- Vermitteln in Konfliktsituationen
- Mitwirken bei Personalentscheidungen
- Betriebliche Prävention
- Kündigungsschutzverfahren
- Mitarbeit an Inklusionsvereinbarung
- Versammlung der schwerbehinderten Menschen
- Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen
Kontakt: sbv@bergneustadt.de
Tel.: 02261 404 408