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Senioren in Bergneustadt

Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen sind kostenlos und trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren.
Die Beratung ist lt. § 4 Landespflegegesetz neutral, trägerunabhängig und kostenlos.
Jeder Einzelfall wird individuell beraten und vertraulich behandelt. Hausbesuche sind möglich.

Sie werden informiert über:

  • Komplementäre Hilfsangebote wie hauswirtschaftliche Hilfe, Hausnotruf, Essen auf Räder  und die Aktion für alte Menschen, sowie

  • Ambulante Pflegedienste

  • Betreutes Wohnen

  • Einrichtungen

  • Finanzierungsmöglichkeiten der Hilfen

  • Freizeit- und Kulturangebote

  • Hilfsmittelversorgunfg

  • Hospizdienste

  • Kurzzeitpflege

  • Rekonvaleszenzpflege

  • Seniorentreffs

  • Tagespflege

  • Verhinderungspflege

  • Vollstationäre Pflege

  • Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

  • Wohnberatung

  • Wohngemeinschaften für dementiell Erkrankte

Seniorengerechtes Wohnen