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Breitbandausbau

Fördermaßnahme zur Beseitigung der sog. „weißen Flecken“

Ziel der Stadt Bergneustadt ist eine Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit schnellem Internet.

Bund und Land haben Förderprogramme zur Beseitigung der sogenannten „weißen Flecken“, das sind Gebiete mit Internet-Übertragungsraten von weniger als 30 Mbit/s, aufgelegt.

Da das Kerngebiet von Bergneustadt sowie die Ortschaften Wiedenest und Pernze im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II mit einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 Mbit/s ausgebaut wurden, umfasst das aktuelle Ausbaugebiet das Othetal sowie den gesamten weiteren Außenbereich des Stadtgebietes. Vorgesehen ist dort die Verlegung von Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude („FTTH“) sowie die 100-prozentige Versorgung aller Wohngebäude mit bis zu 1 Gbit/s, also (ca.) 1.000 Mbit/s.

Kommunen konnten entsprechende Anträge stellen, sofern sie ein geeignetes und ebenfalls durch den Bund gefördertes Unternehmen für die technische und wirtschaftliche Beratung dabei beteiligen.

Nach Vorarbeiten durch ein solches Unternehmen hat die Stadt Bergneustadt am 21.02.2017 einen (grundsätzlichen) Antrag auf Förderung durch den Bund gestellt. Der Bund bedient sich bei der Durchführung seiner Breitbandfördermaßnahmen des Unternehmens atene KOM GmbH. Am 16.08.2017 erhielt die Stadt den entsprechenden Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in (vorläufiger) Höhe von 3.227.974,00 € für ein sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Richtlinie für die Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. 

Bei einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell handelt es sich (vereinfacht dargestellt) um den Ausgleich des Verlustes, der einem Telekommunikationsunternehmen aufgrund des Ausbaus eines Gebietes, das über wenige (potenzielle) Kunden verfügt, voraussichtlich in einem Zeitraum von sieben Jahren entstehen wird.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein eigenes städtisches Netz aufzubauen. Für diesen Weg fehlen der Stadt Bergneustadt jedoch die erforderlichen Ressourcen. Die Stadt Bergneustadt sah sich daher gezwungen, sich für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu entscheiden. Es gab bisher nur sehr wenige Kommunen, die ein eigenes Breitbandnetz errichten wollten.

Die Breitbandförderung durch den Bund beträgt einheitlich 50 %. Das Land stockt diese Förderung um weitere 40 % auf (Kofinanzierung). Es verbleibt somit ein Anteil von 10 %, den die Kommunen selbst tragen müssen. Jedoch bei Kommunen in der Haushaltssicherung und erst recht bei solchen, die - wie Bergneustadt - im Stärkungspakt sind, übernimmt das Land den Anteil von 10 % ebenfalls, so dass eine Förderung zu 100 % erfolgt.

Entsprechend der im Zuge der Bundesförderantragstellung erteilten Zusage des Landes (Letter of Intent – LOI) wurde am 08.09.2017 ein Antrag auf Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Der Landeszuwendungsbescheid in Höhe von ebenfalls 3.227.974,00 € vom 20.11.2017 wurde der Stadt am 01.12.2017 überreicht.

In der Folge wurde am 12.12.2017 ein Änderungsantrag beim Bund auf Einbeziehung der Schulstandorte aufgrund geänderter Vorschriften gestellt. Die sog. Aufgreifschwelle, also der Datenübertragungswert, ab dem eine Förderung gewährt werden kann, wird seit Herbst 2017 nach der Anzahl der Schulklassen (30 Mbit/s je Klasse) berechnet. Mit Schreiben vom 22.12.2017 erhielt die Stadt eine entsprechende Zusicherung des Bundes, den o. g. Betrag um bis zu 263.061 € aufzustocken.

Der in der Folge gestellte entsprechende Landesantrag vom 16.01.2018 wurde mit Schreiben des zuständigen Ministeriums vom 05.03.2018 beantwortet. Darin teilt das Land mit, einen zusätzlichen Förderbetrag in Höhe von 263.061 € vorgemerkt zu haben.

Insgesamt standen also Fördermittel in Höhe von bis zu 6.982.070 € zur Verfügung.

Die Höhe dieser Fördermittel resultiert aus der Summe der im Antrag dargestellten und mit Fakten unterlegten Schätzung der Wirtschaftlichkeitslücke durch das Beratungsunternehmen. Im Wirtschaftlichkeitslückenverfahren besteht nur die Möglichkeit, im Wege der Ausschreibung ein Telekommunikationsunternehmen zu gewinnen, das gegen Weiterleitung der Fördermittel den Breitbandausbau durchführt.

Die Stadt musste damit rechnen, dass Angebote in entsprechender Höhe durch solche Unternehmen eingehen. Diese Angebote hätten somit über sämtlichen vergaberechtlichen Schwellenwerten gelegen. Eine offene, europaweite Ausschreibung war in Anbetracht der zu erwartenden Angebote unumgänglich. Bei derartigen Ausschreibungen ist umfassender Rechtsschutz der Bieter gewährleistet, das heißt, dass Vergaberechtsverstöße zu Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und damit zu teilweise eklatanten zeitlichen Verzögerungen führen können. Zudem haben die Bieter unter Umständen die Möglichkeit sehr hohe Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Hinzukommt, dass  das Ausschreibungsverfahren überaus komplex ist. Die Stadt hat sich aus diesen Gründen entschieden, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Beratung in diesem Ausschreibungsverfahren zu beauftragen.

Als Vergabeverfahren wurde  dann ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem (offenen) Teilnahmewettbewerb („Dienstleistungskonzession Breitbandversorgung“) gewählt.

Zunächst hatten also alle potenziellen Bieter in Europa die Möglichkeit, ihr Interesse an der späteren Angebotslegung zu bekunden. Sie mussten hierbei nachweisen, dass sie über die notwendigen Kompetenzen zur Durchführung eines solchen Auftrags verfügen.

Der Teilnahmewettbewerb lief vom 04.12.2017 bis 10.01.2018. Zwei Unternehmen – darunter die Telekom Deutschland GmbH - haben beantragt, in der nächsten Phase Angebote einreichen zu dürfen.

Beide Unternehmen wurden nach Prüfung der Unterlagen als Bieter zugelassen und haben daher anschließend die Aufforderung zur Abgabe eines (unverbindlichen) Erstangebotes erhalten. Während der Angebotsphase wurden zahlreiche Bieterfragen gestellt und im Anschluss an die interne Abstimmung durch die Anwaltskanzlei beantwortet.

Die Erstangebote waren bis zum 23.03.2018 einzureichen. Nur die Telekom Deutschland GmbH hat ein Erstangebot abgeben.

Die umfangreichen Unterlagen wurden in wirtschaftlich-technischer Hinsicht durch das Beratungsunternehmen und in rechtlicher durch die Anwaltskanzlei geprüft. Das Angebot erfüllte sämtliche formale Voraussetzungen. Es bot den Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke durch Leistung der Stadt in Höhe von 4.990.650,00 € an. Am 13.04.2018 fand dann die erste Verhandlungsrunde statt. In ihr wurden u. a. die vertraglichen und terminlichen Vorstellungen beider Seiten kommuniziert. Die Ergebnisse dieser Verhandlungsrunde flossen in die Inhalte der Ausschreibungsunterlagen der zweiten Runde ein.

Der verbliebene Bieter wurde aufgefordert, bis zum 18.06.2018 ein zweites - diesmal verbindliches - Angebot zu unterbreiten.

Form- und fristgerecht ging das Endangebot der Telekom Deutschland GmbH bei der Kanzlei Lenz & Johlen ein. Angeboten wurde der geforderte Ausbau der unterversorgten Gebiete gegen Abdeckung der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 4.365.331,00 €. Die Prüfung des Angebotes durch die wirtschaftlich-technischen und rechtlichen Berater ergab auf der wirtschaftlich-technischen Ebene Aufklärungsbedarf.

Aus Gründen der Zeitersparnis wurde bereits durch die Rechtsanwaltskanzlei ein Antrag auf Genehmigung des geplanten Vertragsschlusses mit der Telekom durch die Bundesnetzagentur gestellt. Diese achtet besonders auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs des Netzes für alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Mit Schreiben vom 22.06.2018 bestätigt die Bundesnetzagentur, dass der Vertragsentwurf die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Wie vom Fördermittelgeber gefordert, stellte der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bergneustadt in seiner Sitzung am 10.07.2018 fest, dass das Verfahren den vergaberechtlichen Erfordernissen genügte.

Da weniger als drei abschließende Angebote eingegangen waren, musste die Stadt ein weiteres „unabhängiges“ Beratungsunternehmen mit der Prüfung der Angebotspreise beauftragen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die angebotenen Preise marktüblich waren.

Der o. g. Aufklärungsbedarf des (ersten) endgültigen Angebotes der Telekom führte zu der Feststellung, dass Ausschreibung und Angebot nicht vollkommen deckungsgleich waren. Die Anwaltskanzlei riet der Stadt dazu, dass Verfahren wieder zu öffnen und ein weiteres endgültiges Angebot der Telekom entgegenzunehmen. Dieser Verfahrensschritt wurde von der Kanzlei geprüft, als rechtskonform bewertet und in dem von ihr gefertigten Vergabevermerk entsprechend begründet. Angebotsumfang und –preis wurden durch die Telekom angepasst. Die Wirtschaftlichkeitslückebeträgt nach dem (nunmehr gültigen) finalen Angebot vom 01.08.2018 4.890.714,00 €.

Am 03.09.2018 wurde bei der atene KOM eine sogenannte Konkretisierung der Antragsunterlagen unter Zugrundelegung dieses Angebotes der Telekom eingereicht. Ziel dieses Antrages ist die endgültige, konkrete Gewährung der Bundesfördermittel für den Breitbandausbau in Bergneustadt. Die atene KOM hat am 23. und 25.10. einige Unterlagen und Erklärungen zu diesem Antrag nachgefordert. Es handelte sich im Wesentlichen auch um Angaben, die nur die Telekom beisteuern konnte. Sämtliche Nachforderungen konnten bis zum 21.11.2018 bedient werden. Am 05.09.2018 wurde zudem eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2021 beantragt, da die Telekom in ihrem Angebot den Abschluss der Arbeiten nicht vor 2021 garantieren kann.

Wie oben ausgeführt, fördert das Land den Breitbandausbau - ergänzend zu den 50 % des Bundes - seinerseits mit weiteren 50 %. Ein entsprechender Antrag auf Konkretisierung an das Land kann nur nach vorheriger endgültiger Bewilligung durch den Bund auf den Weg gebracht werden. Da der bestehende, grundsätzliche Förderantrag des Landes zum 30.11.2018 ausläuft, wurde am 15.11.2018 eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt.

Das Angebot der Telekom galt zunächst befristet bis zum 31.12.2018. Auch diesbezüglich musste eine Fristverlängerung angefragt werden.

Am 11.12.2018 übersandte die atene KOM den endgültigen Bundeszuwendungsbescheid in Höhe von 2.445.357 €.

Am 20.12.2018 wurde der Antrag auf Festsetzung der endgültigen Fördersumme durch das Land Nordrhein-Westfalen und Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis Ende 2021 bei der Bezirksregierung Köln beantragt.

Am 15.12.2019 wurde der Stadt Bergneustadt der endgültige Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von (ebenfalls) 2.445.357 € übergeben. Das Ende des Bewilligungszeitraums wurde bis zum 30.04.2022 verlängert.

In der Folgezeit wurden die Details des Ausbauvertrages in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei endabgestimmt.

Am 26.06.2019 fand der Pressetermin zur Unterzeichnung des Ausbauvertrages zwischen der Stadt Bergneustadt und der Telekom statt.

Nach Vertragsschluss begann die Telekom mit der umfangreichen Feinplanung des Ausbaus. Hierzu wurden auch in Zusammenarbeit mit der Stadt Standorte für Kabelverzweiger und andere Infrastrukur festgelegt. Es fanden umfangreiche Trassenbegehungen zur Abstimmung der genauen Wegeführung der Kabel statt. Ziel der Stadt war und ist in diesem Zusammenhang, den Umfang der Straßenaufbrüche möglichst gering zu halten, da insbesondere Asphaltöffnungen zu Schwachstellen in der Oberfläche führen. Vor Baubeginn müssen entsprechende Genehmigungen des Straßenverkehrsamtes eingeholt werden.

Seit Anfang 2020 wurden ebenfalls die Informationszugänge der in den Ausbaugebieten wohnenden Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Hierbei wird v. a. mit einem umfangreichen Internetangebot und mit Bürgerinfoveranstaltungen in der BGS Krawinkelsaal gearbeitet. Derartige Veranstaltungen haben in Corona-Zeiten natürlich besondere Anforderungen an die Organisation.

Aufgrund sehr kurzfristig erteilter Genehmigung durch die atene KOM konnte mit dem Baubeginn am 03.08.2020 in Neuenothe begonnen werden. Der Spatenstich fand dort am 10.08.2020 statt.

Seit August 2020 findet eine enge Abstimmung zwischen Stadt und Telekom durch wöchentliche Baubesprechungen in corona-geeigneter Form statt. Dies soll u. a. sicherstellen, dass der Ausbau planmäßig und mit geringstmöglichen Schäden für die städtische Infrastruktur abläuft. Die Stadt erhält eine lückenlose Information über anstehende Baumaßnahmen im Auftrag der Telekom, ggf. werden unzureichende Verschlüsse unverzüglich gerügt und die sofortige Behebung der Schäden verlangt. Wesentliches Augenmerk liegt auch auf der Einhaltung von Dokumentations- und Informationspflichten durch die Telekom, damit die Stadt ihren zuwendungsrechtlichen Pflichten nachkommen kann.

Förderung des Breitbandausbaus in Gewerbegebieten

Zusätzlich zu dem sogenannten „Weiße-Flecken-Programm“ gibt es seit Ende 2018 einen Sonderaufruf für ein Förderprogramm zur Breitbanderschließung von Gewerbegebieten. Mittels Unterstützung durch ein Breitband-Beratungsunternehmen wurden alle vor Antragstellung erforderlichen Schritte – v. a. ein sogenanntes Markterkundungsverfahren (MEV) – durchgeführt. Das MEV hatte zum Ergebnis, dass kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) von sich aus einen Breitbandausbau (sog. Eigenausbau) in den Gewerbegebieten in Bergneustadt plant. Daher kann ein geförderter Ausbau beantragt werden.

Der Gesamtförderbedarf für die betroffenen Gewerbegebiete Sessinghausen/Lingesten, Gizeh, Am Schlöten (I), Fa. Norwe und In der Hannemicke wurde auf 2 Mio. geschätzt (Fa. Martinrea ist bereits erschlossen, die Gebiete Wiesenstraße und Immicke werden über das „Weiße-Flecken-Programm“ versorgt). Der vorgenannte Gesamtbetrag entspricht der maximalen Förderhöhe für ein einzelnes Projekt. Die Förderquote beträgt bei Kommunen im Stärkungspakt 100 %. Die Förderung wird auch in diesem Programm hälftig von Bund und Land finanziert.

Im August 2020 wurde zunächst ein Förderantrag beim Bund gestellt (zuständig ist dort die ateneKOM). Am 05.10.2020 erhielt die Stadt einen Förderbescheid des Bundes in Höhe von 1 Mio. Euro. Dies ist die erste Hälfte der Gesamtzuwendung. Das Land NRW schließt sich auf Antrag mit der zweiten Hälfte, also ebenfalls 1 Mio. Euro, an (sog. Kofinanzierung). Am 20.10.2020 wurde ein Antrag auf Kofinanzierung beim Land gestellt (zuständig ist dort Gigabit.NRW). Auf Anforderung des Landes wurde ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.

In der Folge kann  in 2021 eine Ausschreibung der Ausbauleistung erfolgen (diese muss aufgrund der höchstmöglichen Auftragssumme nicht europaweit stattfinden). Sollte auf diesem Wege ein TKU als erfolgreicher Bieter aus dem Vergabeverfahren hervorgehen, so wird mit diesem Unternehmen ein Ausbauvertrag geschlossen und anschließend der tatsächliche Ausbau durchgeführt. Wann ein solcher Ausbau erfolgreich abgeschlossen wäre, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen.