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Breitbandausbau

"Weiße Flecken" - Förderprojekt (Othetal)

Bund und Land haben Förderprogramme zur Beseitigung der sogenannten „weißen Flecken“, das sind Gebiete mit Internet-Übertragungsraten von weniger als 30 MBit/s, aufgelegt. Nach den entsprechenden Voraussetzungen wurden das Othetal sowie der gesamte weitere Außenbereich des Stadtgebietes und auch die Schulstandorte als Ausbaugebiet vorgesehen.

Die Deutsche Telekom GmbH erhielt den Zuschlag für den Ausbau. Mit endgültigem Zuwendungsbescheid vom 11.12.2018 wurde die Maßnahme mit einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 4.890.714,00 € bewilligt.

Der Spatenstich fand am 10.08.2020 statt. Seit dem 13.02.2023 ist der Ausbau fertiggestellt und betriebsbereit. Im Ausbaugebiet sind zukünftig die technischen Möglichkeiten gegeben, dass an mit FTTH angeschlossenen Haushalten bis zu 1000 Mbit/s (1 GBit/s), mindestens jedoch 100 Mbit/s im Download verfügbar sind. Es wurden insgesamt 1.140 Haushalte, 99 Unternehmen und 6 Schulen versorgt.

Die Höhe der in Rechnung gestellten Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 4.680.739,98 €. Diese Mittel werden der Stadt Bergneustadt zu je 50% vom Bund und Land gefördert.

Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung seitens der Deutschen Telekom GmbH beträgt 7 Jahre.

aconium GmbH


Gewerbegebiete - Förderprojekt

Informationen folgen.


Wiedenest/ Pernze – Eigenausbau Deutsche Glasfaser

Der Ausbau Wiedenest – Pernze wird von dem Unternehmen Deutsche Glasfaser vorgenommen.

Die Ausbaumaßnahme erfolgt als sogenannter Eigenausbau, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht durch die Stadt Bergneustadt beauftragt wurde, sondern in Eigenregie tätig wird. Die Berechtigung zur Durchführung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz, wonach das Unternehmen den öffentlichen Straßenraum zum Leitungsbau öffnen darf. Dazu muss es zwar formal eine Zustimmung der Stadt als sogenanntem Wegebaulastträger einholen, eine Versagung dieser Zustimmung ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. In sehr engen Grenzen darf die Stadt die Zustimmung mit Nebenbestimmungen versehen. In der Praxis werden in konstruktivem Miteinander die genauen Wegeverläufe vor der Verlegung der Leitungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Stadtverwaltung abgestimmt.

Neben der Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baustellenterminen mit den projektverantwortlichen Unternehmen, sucht ein Mitarbeiter der Stadt Bergneustadt nahezu täglich die Baustellen auf. Hierbei werden Mängel dokumentiert und Nachbesserungen eingefordert. Dies gilt sogar bei Arbeiten, die auf Flächen durchgeführt werden, die sich im Eigentum von Bund, Land oder Kreis befinden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt eine Schlussabnahme zwischen Telekommunikationsunternehmen und Tiefbauunternehmen unter Beteiligung der Stadt Bergneustadt. Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung beträgt fünf Jahre und wird durch die Deutsche Glasfaser gewährt.

Für den Fall, dass ein Hausanschluss auf Privatgrund gelegt wird, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

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Innenstadt/ Leienbach/ Hackenberg – Eigenausbau Glasfaser Plus

Der Ausbau Innenstadt/ Leienbach/ Hackenberg wird von dem Unternehmen Glasfaser Plus vorgenommen. Dieses ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom.

Die Ausbaumaßnahme erfolgt als sogenannter Eigenausbau, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht durch die Stadt Bergneustadt beauftragt wurde, sondern in Eigenregie tätig wird. Die Berechtigung zur Durchführung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz, wonach das Unternehmen den öffentlichen Straßenraum zum Leitungsbau öffnen darf. Dazu muss es zwar formal eine Zustimmung der Stadt als sogenanntem Wegebaulastträger einholen, eine Versagung dieser Zustimmung ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. In sehr engen Grenzen darf die Stadt die Zustimmung mit Nebenbestimmungen versehen. In der Praxis werden in konstruktivem Miteinander die genauen Wegeverläufe vor der Verlegung der Leitungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Stadtverwaltung abgestimmt.

Neben der Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baustellenterminen mit den projektverantwortlichen Unternehmen, sucht ein Mitarbeiter der Stadt Bergneustadt nahezu täglich die Baustellen auf. Hierbei werden Mängel dokumentiert und Nachbesserungen eingefordert. Dies gilt sogar bei Arbeiten, die auf Flächen durchgeführt werden, die sich im Eigentum von Bund, Land oder Kreis befinden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt eine Schlussabnahme zwischen Telekommunikationsunternehmen und Tiefbauunternehmen unter Beteiligung der Stadt Bergneustadt. Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung beträgt fünf Jahre und wird durch die Glasfaser Plus gewährt.

Für den Fall, dass ein Hausanschluss auf Privatgrund gelegt wird, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.


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