Ukraine Flüchtlingshilfe
Welche Regelungen gelten derzeit zum Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine?
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) gibt dazu diese Auskunft:
Ukrainische Staatsangehörige, die sowohl ihre Unterbringung als auch ihre Versorgung aus privaten Mitteln sicherstellen, benötigen für eine visumsfreie Einreise nach Deutschland einen biometrischen Reisepass. Mit diesem können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hierfür ist z.Zt. ein Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig.
Wenn der Lebensunterhalt nicht aus privaten Mitteln sichergestellt werden kann, greift aktuell ein sogenanntes erleichtertes Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz für den weiteren Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen. Damit ist ein gesonderter Asylantrag nicht mehr erforderlich, sondern die ukrainischen Staatsangehörigen erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr. Weiterhin können sie staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen und sind zum Familiennachzug berechtigt.
Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft beispielsweise bei Freunden/Verwandten aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben und nicht zur Registrierung die Landesaufnahmeeinrichtung NRW in Bochum (LEA) aufsuchen. Es ist ausreichend, wenn eine spätere Registrierung im Zuge der Antragstellung auf
- Bei dauerhafter Unterbringung
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Oberbergischer Kreis: www.obk.de
Stadt Bergneustadt:Asylangelegenheiten
Behördliche Schritte
in Bergneustadt:
Anmeldung im Bürgerservice ist erforderlich, Terminanmeldung unter
Tel. 02261/404-0 oder online unter www.bergneustadt.de
- Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG)
Ansprechpartner:
Philipp Litke, Tel. 02261/ 404 210
Familienkasse / Kindergeldkasse Bergisch-Gladbach
Adresse und Anschrift für Besucher
Familienkasse Bergisch-Gladbach
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Kontakt
Telefon: 0800 / 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Telefon: 0800 / 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Fax: 02202/9333303
E-Mail: familienkasse-bergischgladbach@arbeitsagentur.de
Beratung
Beratungsdienste des Caritasverbandes:
Flüchtlingsberatung:
Rania Saleh
Tel: 02261/98780721, Mobil: 0151/40568166, Mail: rania.saleh@caritas-oberberg.de
Beförderung
Kostenloser ÖPNV für ukrainische Geflüchtete
Ukrainische Geflüchtete können in Deutschland kostenlos Bus und Bahn nutzen. Die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen initiierte Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf.
Die Regelung gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse.
Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument. Hierbei gilt:
- Pass = Ticket – Ab sofort bis auf Weiteres werden Reisende gegen Vorlage eines ukrainischen Ausweisdokuments (z. B. ukrainischer Reisepass, ukrainische ID-Karte) bzw. gegen Vorlage eines anderen Ausweises, der den Wohnsitz in der Ukraine belegt, kostenfrei befördert.
- DB Fernverkehr stellt geflüchteten Personen Tickets für die unentgeltliche Beförderung, das so genannte „help ukraine-Ticket“, für kombinierte Fern- und Nahverkehrsverbindungen aus. Diese Tickets werden in Reisezentren in Deutschland ausgegeben.
Wohnraum
- Suche von dauerhaftem Wohnraum und
- Angebote für dauerhaftem Wohnraum
Ansprechpartnerin: Frau Adolfs, Tel. 02261/404-214, claudia.adolfs@bergneustadt.de
Arbeitssuche
Informationen von der Bundesagentur für Arbeit unter
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Schule
Familien schulpflichtiger Kinder werden durch die Kommune im Rahmen der Registrierung an die wohnortsnahe Schule zur Erstberatung verwiesen. Dabei ist zu beachten, dass Kinder im Grundschulalter an die nächste Grundschule sowie ältere Kinder und Jugendliche an die nächstgelegene weiterführende Schule (unabhängig der jeweiligen Schulform) zu verweisen sind. Die entsprechende Schule führt die Erstberatung durch.
Hunde
Kontakt zur Anmeldung der Hunde
Herr Lang, Tel. 022617404-204
Ehrenamtliche Treff`s
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hackenberg
Löhstr. 17, (Eingang Untergeschoß), 51702 Bergneustadt
Ansprechpartner: Alex Berg, Tel. 0176/61289487
Treff: mittwochs von 9 – 12 Uhr
Basis 259 – Sozialstiftung Oberberg
Kölner Str. 259, 51702 Bergneustadt
Kontakt: Tel. 0173/2057687
Mutter-Kind-Kreis, samstags von 10 – 12 Uhr (für Kinder bis 7 Jahre)
Frauencafe, mittwochs ab 15 Uhr
Sprachkurse: https://www.sozialstiftung-oberberg.de/deutschkurse-fuer-ukrainer/
Bei Interesse am Sprachkurs
Kontakt Stadt Bergneustadt
Philipp Litke, Tel.: 02261 404 210 , philipp.litke@bergneustadt.de
Sprachenschule:
Milling GmbH
Vollmerhauser Straße 30
51645 Gummersbach
02681 – 98 30 45 10 / 0178 – 6852016
kontakt@milling-sprachenschulen.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:30 bis 16:00 Uhr
Die VHS Gummersbach bietet ab dem 1.April vier kostenfreie online Deutschkurse für Ukrainegeflüchtete an: https://www.vhs-gm.de/aktuelles/einstieg-deutsch-fuer-menschen-aus-der-ukraine.html#
Merkblatt in Deutsch (Integrationskurse und Berufssprachkurse)
Пам'ятка (Інтеграційні курси та професійні мовні курси)
Übersetzungen
Kostenlose Übersetzungen von Dokumenten:
Link: https://www.obk.de/cms200/ehr_int/integration/sprach/an/
Spenden
Corona
Teststellen im Oberbergischen: https://www.obk.de/cms200/aktuelles/sars/testen/
Impfangebote im Oberbergischen: https://www.obk.de/cms200/aktuelles/sars/iz/
Sonstige Impfungen
Impfkalender in deutscher Sprache: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Deutsch.pdf?__blob=publicationFile
Impfkalender in ukrainischer Sprache: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Ukrainisch.pdf?__blob=publicationFile