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Erziehungsgeld

Erziehungsgeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen wollen und vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten möchten. Für nach dem 01.01.2007 geborene Kinder ersetzte es das vorangegangene Erziehungsgeld.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Die Transferleistung ersetzt das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte durchschnittliche Erwerbseinkommen in einer Staffelung zwischen 65 und 67 Prozent. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Vor der Geburt nicht erwerbstätige Eltern erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Näheres erfahren Sie hier (Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Zur Anrechnung des Elterngeldes auf andere Sozialleistungen (z.B. bei Bezug von Arbeitslosengeld II) nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer zuständigen Sozialbehörde auf.

Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von bis zu 12 Monaten bezogen werden. Beteiligt sich auch der andere Elternteil an der Betreuung können 2 weitere Monate geltend gemacht werden; beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht innehaben, können die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen qualifizierten Aufenthaltstitel besitzen, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Anträge stellen Sie beim

Oberbergischen Kreis

Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach

Tel.: 02261/88-1127 oder -1128

Fax: 02261/88-9721127 oder -9721128

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt