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Elternbeiträge

Elternbeiträge

Nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten einer Kindertageseinrichtung zu entrichten.

Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung nicht berührt. Für die regelmäßige Betreuung eines Kindes im Kindergarten über Mittag ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Darüber hinaus kann der Träger von den Eltern ein Entgeld für das Mittagessen verlangen.

Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zu der Elternbeitragssatzung des Oberbergischen Kreises und kann beim Aufgabenbereich Soziales erfragt werden.
Die Beitragshöhen richten sich nach dem Jahresbruttoeinkommen.

Die Staffelung des Jahresbruttoeinkommens sieht wie folgt aus:
bis 19.000,00 Euro
bis 25.000,00 Euro
bis 37.000,00 Euro
bis 49.000,00 Euro
bis 61.000,00 Euro
bis 73.000,00 Euro
bis 97.000,00 Euro
bis 109.000 Euro
bis 121.000 Euro
über 121.000 Euro

Maßgebend ist das Einkommen der Eltern in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Gabriele Rothstein