Ehrenpatenschaft
Ehrenpatenschaft
Allgemeine Informationen
Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschl. des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Die Familie muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.