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Brandsicherheitswachen

Brandsicherheitswachen

Allgemeine Informationen

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Ist der Veranstalter selbst nicht in der Lage, eine den Anforderungen genügende (qualifizierte) Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Freiw. Feuerwehr die Brandsicherheitswache zu stellen. Diese ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Torsten Schröder