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Blindengeld

Blindengeld

Allgemeine Informationen

Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2% liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen.
Hochgradig Sehbehinderte, die mind. 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5% der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finzielle Hilfe erhalten.

Das Blindengeld und die Hilfe für hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Anträge erhalten sie beim Aufgabenbereich Soziales der Stadt Bergneustadt.

Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Sabine Busse