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Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Am 25.02.2011 haben der Bundestag und -rat das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Das Paket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Familien, die

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

erhalten. Leistungen werden für

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten von Kindertagesstätten und Schulen
  • Schulbedarf (Ausstattung für den Schulbesuch)
  • Lernförderung (zur Erreichung wesentlicher Lernziele)
  • Schülerbeförderung (in der Regel ab Sekundarstufe II, keine Übernahme der Eigenanteile)
  • Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaft, Musikunterricht, etc.)

erbracht. Eine gesonderte Antragstellung für jede antragsberechtigte Person ist erforderlich.

Die Antragstellung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erfolgt bei Ihrem zuständigen Jobcenter, in allen anderen Fällen bei Ihrer Stadtverwaltung. Erkundigen Sie sich bitte bei den vorgenannten Stellen, welche Unterlagen und Nachweise Sie einzureichen haben. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und den Leistungsumfang erhalten Sie ebenfalls bei diesen Ansprechpartnern.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

Leistungen für Bildung und Teilhabe | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

BMAS - Bildungspaket -
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt