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Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Unter dem Begriff Zwangsvollstreckung versteht man die Durchsetzung des materiellen Anspruchs eines Gläubigers mit staatlicher Gewalt. Wegen einer Geldforderung kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung Befriedung aus
dem beweglichen Vermögen und dem unbeweglichen Vermögen (d.s. Grundstücke, den Grundstücken gleichstehende Berechtigungen) seines Schuldners suchen.

Geldforderungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vollstreckt.

Die Beitreibung von Geldforderungen ist Sache der Vollstreckungsbehöde. Vollstreckungsbehörde ist die Stadtkasse Bergneustadt. Die Beitreibung von Geldforderungen wird von dem Vollziehungsbeamten vorgenommen.

Dem Schuldner gegenüber wird der Vollziehungsbeamte zur Zwangsvollstreckung durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde ermächtigt. Er führt einen behördlichen Ausweis bei sich, den er auf Verlangen vorzeigen muss.

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Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

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Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt