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Verwarnung im ruhenden Straßenverkehr

Verwarnung im ruhenden Straßenverkehr

Verwarnungsgelder werden bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der Art der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und sind im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung festgelegt.

Sofern die ausgesprochene Verwarnung nicht fristgerecht gezahlt wird, ergeht nach einer Anhörung zum Tatvorwurf ein kostenpflichtiger Bussgeldbescheid.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Markus Greis