Verpachtungen
Verpachtungen
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch die Stadtverwaltung, Bauverwaltungs- und Planungsamt. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städt. Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen, Tel. 02261/404-0.
Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.
Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.