Verkehrszeichen
Verkehrszeichen
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen ist ein schriftlicher und zu begründeter Antrag einzureichen. Verkehrszeichen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Nach Vorprüfung durch den Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt wird der Antrag zur Entscheidung weitergeleitet an das
Strassenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises
Gummersbacher Str. 41 a, 51645 Gummersbach
Tel. 02261/883618
Fax: 02261/883627
Wird dem Antrag auf Aufstellung eines Verkehrszeichens entsprochen, wird es bei Gemeindestrassen von der Stadt Bergneustadt, bei Bundes-, Landes- und Kreisstrassen durch den Landesbetrieb Strasse NRW aufgestellt.