Inhalt

Verbrennen im Freien

Verbrennen im Freien

Das Verbrennen von Abfällen aus privaten Haushalten ist grundsätzlich verboten. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (z.B. Baumschnitte, Sträucher, Heu usw.). Diese Art von Abfällen sind über die braune Tonne oder nach vorhergehender Anmeldung bei ASTO im Rahmen der gesonderten Grünschnittabfuhr zu entsorgen. Die genauen Abfuhrtermine sind dem Abfuhrkalender für Bergneustadt zu entnehmen.

Das Verbrennen von Schlagabraum aus großflächigen Fällarbeiten im Wald ist seit dem Jahre 2003 erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis zum Verbrennen von Schlagabraum im Wald ist vor dem Beginn des Verbrennens beim Landesbetrieb: Wald und Holz NRW zu beantragen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Frank Jesse