Sichtbehinderungen
Sichtbehinderungen
Wie alle Straßenverkehrsanlagen muss auch der Knotenpunkt aus einer Entfernung erkennbar sein, die es den Kraftfahrern gestattet, erforderlichenfalls vor ein- und abbiegenden Verkehrsteilnehmern anzuhalten. Dies ist gewährleistet, wenn die Mindestsichtfelder (Sichtdreiecke) von ständigen Sichthindernissen freigehalten werden.
Die Kontrolle des Straßenbegleitgrüns bzw. der Sichtdreiecke obliegt dem städt. Baubetriebshof.