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Sichtbehinderungen

Sichtbehinderungen

Wie alle Straßenverkehrsanlagen muss auch der Knotenpunkt aus einer Entfernung erkennbar sein, die es den Kraftfahrern gestattet, erforderlichenfalls vor ein- und abbiegenden Verkehrsteilnehmern anzuhalten. Dies ist gewährleistet, wenn die Mindestsichtfelder (Sichtdreiecke) von ständigen Sichthindernissen freigehalten werden.

Die Kontrolle des Straßenbegleitgrüns bzw. der Sichtdreiecke obliegt dem städt. Baubetriebshof.

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Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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