Schiedsamt
Schiedsamt
Zur Durchführung von vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz und der Zivilprozessordnung ist bei den Gemeinden ein Schiedsamt eingerichtet worden. Die Aufgaben werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
Bergneustadt ist in 2 Schiedsamtsbezirke eingeteilt:
Bergneustadt I (Bergneustadt) mit den Ortsteilen:Baldenberg, Bergneustadt, Hackenberg, Hüngringhausen und Leienbach
Schiedsperson:
Christel Stinski - Roeschke
Langenlöhstr. 9c, 51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 43360
Bergneustadt II (Wiedenest) mit den Ortsteilen:
Altenothe, Attenbach, Auf dem Dümpel, Belmicke, Bösinghausen, Brelöh, Freischlade, Geschleide, Höh, Immicke, Neuenothe, Niederrengse, Pernze, Pustenbach, Rosenthal, Rosenthalseifen, Wiedenest, Wörde
Schiedsperson:
Roland Bockemühl,
Sülemicker Str. 8, 51702 Bergneustadt
Tel. 02261/45963
Die beiden Schiedspersonen vertreten sich in Abwesenheit gegenseitig. Die Durchführung des Schiedsverfahrens ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall durch die Schiedsperson festgesetzt.