Mahnung
Mahnung
Die Mahnung besteht in der Aufforderung an den Schuldner, einen bestimmten durch Leistungsbescheid bereits angeforderten fälligen Geldbetrag einschliesslich der Kosten der Mahnung bis zum Ablauf der Mahnfrist (regelmässig 1 Woche) zur Vermeidung des Verwaltungszwangsverfahrens an die Stadtkasse zu zahlen.
Welche Gebühren fallen an?
bis 50,00 Euro einschl. = 6,00 Euro,
von dem Mehrbetrag = 1 v.H.
jedoch höchstens 52,00 Euro,wenn neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge gemäss § 240 AO oder § 12 Abs.1 Nr. 5b KAG NRW