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Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen

Die Kleinkläranlagen finden Anwendung bei Grundstücken, die nicht von öffentlicher Kanalisation tangiert sind, aber bebaut werden sollen oder bebaut sind. Dort muss zur Sicherung der Entwässerung eine Grundstücksentwässerungsanlage erstellt und betrieben werden. Gängige Anlagen sind derzeit z. B. die Dreikammer-Kleinkläranlage mit Tropfkörper und nachgeschal-teter Anlage bzw. mit Anschluss an ein Gewässer.

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Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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