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Kanalanschluss / Gewerbe

Kanalanschluss / Gewerbe

Für die Ableitung von Abwässern aus gewerblichen Betrieben / Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich. Der Antrag, beim Kreis erhältlich, ist schriftlich über den Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt beim Oberbergischen Kreis zu stellen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Albert Allerdings