Kanalanschluss / Gewerbe
Kanalanschluss / Gewerbe
Für die Ableitung von Abwässern aus gewerblichen Betrieben / Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich. Der Antrag, beim Kreis erhältlich, ist schriftlich über den Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt beim Oberbergischen Kreis zu stellen.