Immissionsschutz
Immissionsschutz
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche schädliche Umwelteinflüsse, die Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Odnung darstellen.
Aufgabe des Immissionsschutzes durch die Ordnungsbehörden ist es insbesondere, die Menschen und die Natur vor derartigen schädlichen Einflüssen zu schützen. Keine Aufgabe der Ordnungsbehörden ist es, dem Privatrecht zugewiesene nachbarschaftliche Streitigkeiten im Bereich des Immissionsschutzes zu regeln.
Sofern der Verdacht von schädlichen Emmissionen besteht, können sich ratsuchende Bürger/innen an das Ordnungsamt wenden. Das Ordnungsamt wird dem geäußerten Verdacht nachgehen, wenn es selbst zuständig ist, oder die Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde weiterleiten.