Hebesätze
Hebesätze
Das Aufkommen aus den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) kann die Kommune über ihr Hebesatzrecht beeinflussen. Die Hebesätze der Stadt Bergneustadt werden jährlich neu in der Haushaltssatzung (oder einer speziellen Hebesatzsatzung) vom Stadtrat als zuständigem Beschlussgremium festgelegt.
Sie betragen für das Jahr 2024
- Gewerbesteuer 475%
- Grundsteuer A 370%
- Grundsteuer B 959%