Hebesätze
Hebesätze
Das Aufkommen aus den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) kann die Kommune über ihr Hebesatzrecht beeinflussen. Die Hebesätze der Stadt Bergneustadt werden jährlich neu in der Haushaltssatzung (oder einer speziellen Hebesatzsatzung) vom Stadtrat als zuständigem Beschlussgremium festgelegt.
Sie betragen für das Jahr 2024
- Gewerbesteuer 475%
- Grundsteuer A 370%
- Grundsteuer B
- für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke) 2000 vom Hundert.
- für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke) 1050 vom Hundert.
- für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke) 2000 vom Hundert.