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Haushaltsplan

Haushaltsplan

Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben der Stadt Bergneustadt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt "Bergneustadt im Blick" an sieben Tagen öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat in Gummersbach) angezeigt. In der Regel wird sie 1 Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht. Dies geschieht wiederum im Amtsblatt "Bergneustadt im Blick". Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme an 7 Tagen hingewiesen (2. Auslegung).

Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt in der Kämmerei der Stadt Bergneustadt während der allgemeinen Bürozeiten. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

FB 2 - Finanzen

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Petra Stoffel