Gewerbeauskünfte
Gewerbeauskünfte
Beim Ordnungsamt wird auf der Grundlage der gem. § 14 der Gewerbeordnung erstatteten Gewerbeanzeigen ein Gewerberegister über die Gewerbebetriebe in Bergneustadt geführt. Aus diesem Gewerberegister können bei Vorliegen der entsprechenden Rechtsgrundlagen Einzelauskünfte erteilt werden.
Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, nachgewiesen wird. Auskunftsersuchen sind schriftlich zu stellen und gebührenpflichtig.
Welche Gebühren fallen an?
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: 15,00 Euro per Scheck oder Vorabüberweisung.