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Gewässerschutz

Gewässerschutz

Mit der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist auch der Gewässerschutz unmittelbar verknüpft. Hierunter versteht man in erster Linie die Überwachung und Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.
Ein eigens für diese Aufgabe beauftragter Gewässerschutzbeauftragter kontrolliert in regelmäßigen Abständen die genehmigte Ableitung von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer. Ergebnisse dieser Kontrollen tragen auch zum Aufspüren von Falschanschlüssen bei.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten werden z.Z. für die Stadt Bergneustadt durch einen Bediensteten des Aggerverbandes wahrgenommen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Albert Allerdings