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Gehwegnutzung

Gehwegnutzung

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von z. B. Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Näheres kann der Sondernutzungssatzung der Stadt Bergneustadt entnommen werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Yannek Lang