Beglaubigungen
Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Die Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Unterschriften usw. wird im Bürgerservice vorgenommen.
Die originalen Dokumente müssen zwingend vorgelegt werden!
Ausgenommen sind Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Urkunden durch das Standesamt gefertigt werden, das die originale Urkunde ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
- Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 2,50€
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Dokument 4,20 €
- Fotokopiegebühr 0,70 €