Anmeldung
Allgemeine Informationen
Sobald Sie nach Bergneustadt zuziehen oder innerhalb von Bergneustadt eine andere Wohnung beziehen, ist innerhalb von zwei Wochen Ihre Anmeldung erforderlich.
Mit der Anmeldung werden gleichzeitig Ihre melderechtlich relevanten Daten im Melderegister eingetragen.
Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Personensorgeberechtigte bzw. derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bundespersonalausweis und/oder Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung