Reisepass
Reisepass
Reisepässe sind persönlich zu beantragen.
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 8 Wochen
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Dieser wird sofort gefertigt.
Des Weiteren kann der Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt dann nur 3-4 Werkstage (72 Stunden). In diesem Fall wird zu den normalen Gebühren eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 32,- € erhoben.
Bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Unterschrift der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erforderlich.
Bei der Beantragung ist die Vorsprache des Kindes sowie mindestens eines Sorgeberechtigten zwingend erforderlich!
Kann nur ein Sorgeberechtigter anwesend sein, muss der abwesende Sorgeberechtigte die Zustimmungserklärung ausfüllen und dessen Ausweisdokument bzw. eine Kopie vorgelegt werden.
Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (Bescheinigung des Jugendamtes, Negativbescheinigung)!
Welche Gebühren fallen an?
- 70,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
- 37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
- 92,00 Euro, 48-Seiten-Pass für Vielreisende (Gültigkeit 10 Jahre)
- 59,50 Euro, 48-Seiten-Pass für Vielreisende unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
- 26,00 Euro vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
- 102,00 Euro Expresspass, innerhalb von 72 Stunden lieferbar (Gültigkeit 10 Jahre)
- 69,50 Euro Express, innerhalb von 72 Stunden lieferbar für Personen bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45x35 mm oder benutzen Sie unseren Self-Service Terminal (hierfür ist eine privatrechtliche Nutzungspauschale in Höhe von 5,00 Euro zu entrichten)
- der bisherige Reisepass oder der Personalausweis.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Passgesetz