Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregister
Der Generalbundesanwalt führt ein Gewerbezentralregister, in das Verstösse gegen gewerberechtliche Vorschriften eingetragen werden. Für die Durchführung von gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren (z.B. Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis, Reisegewerbekarte)ist im Regelfall eine Auskunft aus diesem Register vorzulegen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger der Gewerbezentralregisterauskunft anzugeben.
Die Auskunft wird beim Bürgerservice beantragt, aber vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: 13,00 Euro
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bundespersonalausweis oder Reisepass