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Altfahrzeuge

Das Abstellen von Altfahrzeugen (Autowracks) auf öffentlichen und privaten Flächen und von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen ist nicht zulässig.

Derartig abgestellte Fahrzeuge werden durch die jeweils zuständige Ordnungsbehörde nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt, sichergestellt und verwertet oder verschrottet.

Wer sich eines Altfahrzeuges entledigen will oder muss, ist nach der Altfahrzeugverordnung verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb für Altfahrzeuge zu überlassen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Stadt Bergneustadt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Markus Greis