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Europawahl 2024 am 09.06.2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa und die einzige Institution der Europäischen Union, die demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Die Bürger wählen ihre Volksvertreter für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen. Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europäische Parlament seine Kompetenzen Zug um Zug ausgebaut. Zusammen mit dem Ministerrat beschließt das es Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen.

Das Europaparlament setzt sich für das „Europa der Bürger“ ein, für die Wahrung der Menschen- und der Grundrechte. Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit und für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Wichtig ist dem Europäischen Parlament der Schutz der Umwelt und der Verbraucher und insbesondere auch die Förderung der Jugend.

Insgesamt sind die Vertreter der Völker in der Europäischen Union zu 27 Mitgliedsstaaten zusammengeschlossen. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. Derzeit tagt das Parlament mit 705 Abgeordneten. Von diesen kommen 96 Abgeordnete aus Deutschland. Als Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern werden im Juni 2024 insgesamt 720 Mitglieder des Parlamentes gewählt und somit 15 mehr als bei der letzten Wahl. Die Sitze gehen unter anderem nach Frankreich, Spanien und in die Niederlande. Deutschland hat die Höchstzahl der einem Mitgliedsstaat zustehenden Mandate bereits erreicht.

Das Europäische Parlament ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes. Über 20 Sprachen werden hier nach den Erweiterungen gesprochen. Aber wo ist das Europäische Parlament eigentlich zu Hause? Ein Protokoll zum Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1997 beantwortet diese Frage: Straßburg ist der Sitz des Parlaments, hier werden die Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden vor allem Ausschuss- und Fraktionssitzungen statt; gelegentlich werden aber auch hier Plenarsitzungen abgehalten. Schließlich ist Luxemburg ein weiterer Arbeitsort des Europäischen Parlaments. Dort ist die Parlamentsverwaltung, das sogenannte Generalsekretariat untergebracht.

Hinweise zur 10. Direktwahl des Europäischen Parlamentes am 09. Juni 2024

In Deutschland wird, wie auch in vielen anderen Mitgliedstaaten, nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es keine Wahlkreise. Stattdessen stellen die Parteien Bundes- oder Landeslisten auf. Daher hat jeder Wähler nur eine Stimme. Das aktive Wahlalter wurde am 10. November 2022 vom Bundestag von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Wahlberechtigt sind demnach alle Angehörigen eines Mitgliedstaats der EU, die mindestens 16 Jahre alt sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Das passive Wahlalter liegt weiterhin bei 18 Jahren. Unionsbürger, die seit mindestens 3 Monaten (9. März 2024) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland innehaben können in Deutschland wählen. Sind sie nicht in einem Wählerverzeichnis registriert, müssen sie sich bis zum 19. Mai 2024 registrieren lassen. Zuständig ist die Gemeinde am jeweiligen Wohnort. Um die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen zu können, müssen die Wahlberechtigten sich an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes wenden. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Auskünfte. Bei der Europawahl gelten in Deutschland – anders als in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten – aktuell keine gültigen Sperrklauseln. Beantragte Änderungen für die Wiedereinführung einer Sperrklausel würden – wenn überhaupt- erst ab der nächsten Europawahl 2029 greifen.